Halten und Parken
Die hier dargestellten Bußgelder gelten für Verstöße bis einschließlich 27.04.2020. An einer Übersicht über Verstöße, die ab dem 28.04.2020 begangen worden, arbeiten wir gerade.
Halt- und Parkverstöße | Bußgeld |
---|---|
Regelsatz | |
Halteverbot missachtet | 10 Euro |
in "zweiter Reihe" gehalten | 15 Euro |
unzulässig auf der Autobahn gehalten | 30 Euro |
nicht platzsparend geparkt | 10 Euro |
Parkverbot missachtet | 15 Euro |
länger als eine Stunde geparkt | 25 Euro |
in "zweiter Reihe" geparkt | 20 Euro |
Anhänger ohne Kfz länger als zwei Wochen geparkt | 20 Euro |
in Feuerwehrzufahrt geparkt | 35 Euro |
unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt | 35 Euro |
unzulässig auf Geh- oder Radweg geparkt | 20 Euro |
Höchstparkdauer überschritten | |
bis 30 Minuten | 10 Euro |
bis 1 Stunde | 15 Euro |
bis 2 Stunden | 20 Euro |
bis 3 Stunden | 25 Euro |
länger als 3 Stunden | 30 Euro |